Projektbeschreibungen 2011

Planfeststellungsverfahren zur geplanten Nassauskiesung durch die Kieswerke Söffker GmbH & Co. KG in der Gemeinde Tensfeld - Biologisches Gutachten und artenschutzfachliche Konfliktanalyse 2010-2011


Die Kieswerke Söffker GmbH & Co. KG planten ihre bestehende Genehmigung zum Trockenbau einer Kiesgrube östlich von Burade in der Gemeinde Tensfeld um den Nassabbau zu erweitern. Dafür musste der bestehende Planfeststellungsbeschluss für die angrenzenden Flächen der Firma Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, auf denen die Auskiesung im Nassabbau bereits erfolgte, geändert werden, da in beiden Abbaubereichen ein zusammenhängendes Gewässer entstehen sollte.

Vor diesem Hintergrund wurde im September 2010 die leguan gmbh beauftragt, im Zuge der geplanten Genehmigungsänderung gezielte biologische Untersuchungen für die Eingriffsbewertung und auf dieser Grundlage, ergänzt durch eine - auf den Geländeuntersuchungen gestützte - fundierte faunistische Potenziabschätzung, eine artenschutzfachliche Konfliktanalyse durchzuführen.
Daneben wurde Datenmaterial aus der näheren Umgebung, basierend auf eigenen Untersuchungen der leguan gmbh aus den Jahren 2004, 2007 und 2010 analysiert und ausgewertet.
Im Mai und Juni 2011 erfolgten eine Nachkartierung der Amphibien sowie die Aufnahme der Biotoptypen des Betriebsgeländes der Kieswerke Söffker.
Es wurden 61 verschiedene Biotoptypen differenziert. Die erfassten Knicks und Steilhänge unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz.
Beeinträchtigungen bzw. Verluste der Biotope waren im Rahmen der Eingriffsregelung zu bilanzieren und unter besonderer Berücksichtigung der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegenden Biotope auszugleichen.

Von den 10 nachgewiesenen Pflanzenarten gelten 7 in Schleswig-Holstein als gefährdet. Die übrigen 3 Arten stehen auf der landesweiten Vorwarnliste.
Bedingt durch das hohe Besiedlungspotenzial aus den angrenzenden Bereichen war nach Abbauende von einer raschen Wiederbesiedlung dieser Pflanzen nährstoffarmer und offener, sandiger Standorte auszugehen.
Näher zu untersuchende artenschutzfachliche Konflikte wurden lediglich bei Amphibien und Brutvögeln festgestellt.
Für die übrigen Organismengruppen nach Anhang IV der FFH-RL konnten erhebliche Beeinträchtigungen bereits im Vorfeld sicher ausgeschlossen werden.
Als streng geschützte Amphibienarten wurden Kammmolch, Kreuzkröte und Knoblauchkröte nachgewiesen. Als weitere Amphibienart wurde der Moorfrosch, von dessen Vorkommen ebenfalls auszugehen war, in die artenschutzfachliche Konfliktanalyse mit eingestellt.

Unter Beachtung aufgezeigter Maßnahmen sowohl für die betroffenen Amphibien- als auch Brutvogelarten konnten erhebliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf


Aktualisierung: 19.02.2013